Eine der ersten großen Entscheidungen, die werdende Eltern zu treffen haben, ist die Wahl des Vornamens für ihren zukünftigen Sprössling. Ein passender Vorname will gut durchdacht sein. Schließlich wird dieser, lebenslanger Begleiter des Nachkommen sein.
Wer diese wundervolle Chance hat, einem neuen Erdenbürger seinen Namen zu schenken, sollte dies behutsam tun. Zahlreiche Webseiten im Internet und unzählige Bücher im Handel können durchaus konstruktive Helfer bei der Namensfindung sein.
Traditionell wurden in Deutschland, seit dem Mittelalter, ausschließlich Vornamen mit christlicher oder germanischer Herkunft gewählt.
In den 1890er Jahren gehörten Anna und Frieda oder Karl und Wilhelm zu den populärsten Vornamen in Deutschland.
Von 1950 bis 1960 waren als Mädchennamen Brigitte, Monika, Angelika und Sabine sehr beliebt. Als Jungennamen wählten die Eltern dieser Zeit gerne Peter, Wolfgang, Michael oder Thomas.
50 Jahre später zählten Anna, Marie, Leonie und Hannah sowie Lukas, Niklas, Jan und Leon zu den Spitzenreitern unter den Vornamen.
Auf den derzeitigen Hitlisten der beliebtesten Vornamen führen Julia, Lena, Laura, Anna, Lea für die Mädchen und Julian, Elias, Linus, Thomas, Alexander für die Jungen.
Egal, welcher Vorname letztendlich in die engere Wahl gezogen wird, Eltern sollten nicht außer Acht lassen, dass das Kind sich mit dem Namen wohlfühlen soll, nicht sie.
Op klassisch traditionell oder ganz trendy, der Vorname sollte mit dem Nachnamen harmonieren. Nett ist auch, wenn sich die Namensgeber über die Bedeutung und die Herkunft des Vornamens schlaumachen.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, abzuwarten, bis das Baby geboren ist. Manchmal fällt es leichter sich für einen endgültigen Vornamen zu entscheiden, wenn der neue Erdenbürger erst einmal in aller Ruhe beäugt wurde.
Frischgebackene Eltern haben, bis zu einem Monat nach der Geburt ihres Babys, Zeit einen Vornamen für ihr Kind aus zu wählen.
Bei der Namenberatungsstelle der Universität Leipzig können werdende Eltern sich von Sprachwissenschaftler, in Sachen Namensgebung, beraten lassen. Hier holen sich unter anderem auch Standesämter, Stadtverwaltungen und Urkundenstellen Rat.
Übrigens gibt es in Deutschland keinerlei gesetzliche Grundlage für das Vornamensrecht. Welche Vornamen und deren gewünschte Anzahl zugelassen werden, liegt ganz im Ermessen des jeweiligen Standesbeamten und des Gerichts.
Trotzdem gibt es einige Regeln zu beachten, denn grundsätzlich gilt, dass Eltern, auch durch die Wahl des Vornamens, das Wohl des Kindes nicht gefährden dürfen.
VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 10.0/10 (2 votes cast)